Impressum
Berufsrechtliche Regelungen Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im wesentlichen Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftplichtversicherung besteht bei der Allianz AG München. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den gesetzlichen Anforderungen. Haftungsausschluss Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Die veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Wir haben aber keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verknüpften Seiten. Daher schließen wir eine Verantwortung für den Inhalt der verknüpften Seiten aus und machen uns den Inhalt nicht zu Eigen. Haftungsauschluss Durch die Bereitstellung der Informationen auf dieser Homepage entsteht kein Mandatschaftverhältnis mit dem Nutzer. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Sämtliche Texte und Beiträge werden den Besuchern unserer Homepage unentgeltlich zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Ein Vertragsverhältnis mit der Folge einer möglichen Haftung unsererseits kommt dadurch nicht zu Stande. Für entstehende Schäden haften wir, sofern entgegen unserer Auffassung eine Haftung begründbar sein sollte, nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Kardinalpflicht. |
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